Hausordnung
für die Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr
Die Stadtbibliothek ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Sie hat die Aufgabe, der Bevölkerung durch Bereitstellung und Erschließung von Medien und Informationsträgern aller Art die Teilnahme am kulturellen, politischen und wissenschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Sie dient jedermann zur allgemeinen, schulischen und beruflichen Information, zur Bildung sowie zu Freizeitzwecken.
Ein respekt- und rücksichtsvoller sowie toleranter Umgang miteinander ist stets einzuhalten!
Diese Hausordnung ist von allen Besucher*innen der Mülheimer Stadtbibliothek verbindlich zu beachten.
Die Besucher*innen erkennen mit Betreten des Gebäudes, der Räume und der Außenanlagen der Stadtbibliothek die Bestimmungen dieser Hausordnung an.
- Alle Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört und geschädigt werden und es zu keinen Beeinträchtigungen des Betriebs der Stadtbibliothek kommt. Insbesondere sind Lärmen, Rauchen, Essen und Trinken in den Bibliotheksräumen verboten.
- Tiere, ausgenommen Blinden- und Begleithunde, dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden.
- Fahrräder sind außerhalb der Bibliothek abzustellen. Die barrierefreien Zugänge sind jederzeit freizuhalten.
- Große Gepäckstücke (ausgenommen Handgepäck) oder sonstige sperrige Güter dürfen nicht in das Bibliotheksgebäude mitgebracht werden.
- Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist untersagt.
- Fundsachen sind dem Personal der Bibliothek abzuliefern.
- Das Telefonieren mit Handys im Bibliotheksgebäude ist untersagt.
- Die deutschen öffentlichen Bibliotheken, einschließlich der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr, sind in ihrer Tradition weltliche, kirchenunabhängige Einrichtungen, die zur Aufklärung und Informationsbeschaffung verpflichtet sind.
Religion ist Gegenstand der Medienbereitstellung, aber sie ist nicht Ort der Ausübung von Religion. - Kindern unter 13 Jahren ist eine Benutzung der Fahrstühle im Hinblick auf die damit verbundene Gefahr nur in Begleitung erwachsener Personen gestattet. Die Eltern haften für ihre Kinder. Für Kinder, die sich in Begleitung von Erwachsenen in der Bibliothek aufhalten, übernehmen diese die Aufsichtspflicht und Haftung.
- Besucher*innen müssen bei Räumungsalarm unverzüglich das Gebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen verlassen.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. - Sind Besucher*innen aufgrund von Verletzungen oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage, selbst Hilfe herbeizurufen, sind alle Bibliotheksmitarbeiter*innen, aber auch alle Besucher*innen verpflichtet, Hilfe zu leisten. Zusätzlich ist unverzüglich die Leitung zu informieren, die sofort alle geeigneten Maßnahmen zur Hilfeleistung veranlasst.
- Besucher*innen, die in der Bibliothek Unfälle erleiden oder durch Einwirkungen Dritter Verletzungen davontragen, melden diese unverzüglich schriftlich oder zu Protokoll der Leitung der Stadtbibliothek.
- Das Anbieten von Waren und Losen sowie Sammlungen sind grundsätzlich untersagt. Gewerbliches Fotografieren ist ebenfalls unzulässig.
Das Aushängen von Plakaten und Auslegen von Materialien bedarf der Genehmigung der Bibliothek. - Das Personal der Bibliothek ist ermächtigt, Besucher*innen den Zugang zu verwehren, wenn zu erwarten ist, dass sie durch ihr Verhalten den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb oder andere Besucher*innen beeinträchtigen.
- Im Übrigen ist den Weisungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten.
- Besucher*innen, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Hausordnung verstoßen oder Schäden im Gebäude oder an Einrichtungen des Gebäudes verursachen, können ganz oder zeitweise von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen und mit einem Hausverbot belegt werden.
Diese Hausordnung tritt mit dem Tag des Aushangs in Kraft
Betriebsleitung des Kulturbetriebs Mülheim an der Ruhr, den 01.02.2020