Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn Sie bei uns Kund*in werden möchten, können Sie die dafür notwendige Verpflichtungskarte vor Ort an jeder Infotheke der Stadtbibliothek ausfüllen.

Alternativ können Sie die Verpflichtungskarte auch eigenhändig ausdrucken und beim nächsten Besuch ausgefüllt mitbringen.
Den Vordruck finden Sie für Erwachsene hier.
Den für Kinder finden Sie hier.

Voraussetzung für die Anmeldung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung.

Bei einer Ermäßigung ist der entsprechende Nachweis mitzubringen.
Bei Schüler*innen reicht als Nachweis ein gültiger Schülerausweis, bei Studierenden ein gültiger Studierendenausweis und bei Mülheim-Pass-Inhaber*innen der aktuelle Mülheim-Pass.


Bei Kindern ohne gültigen Schülerausweis muss ein Elternteil mit gültigem Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung bei der Anmeldung dabei sein.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Downloads und Preise.

 

Der Bibliotheksausweis ist in der Zentralbibliothek im MedienHaus und in allen Schul- und Stadtteilbibliotheken gültig. Er ist nicht auf eine andere Person übertragbar. 

Wie kann ich Medien ausleihen?

Die Ausleihe der Medien in der Stadtbibliothek im MedienHaus erfolgt an drei Selbstverbuchern im Erdgeschoss und einem Selbstverbucher im 2. Obergeschoss.

Mit Hilfe Ihres gültigen Bibliotheksausweises leihen Sie Ihre Medien selbstständig aus.
Beim ersten Verbuchen und weiteren Fragen ist das Bibliothekspersonal gern behilflich.

Die Ausleihe der Medien in den Schul- und Stadtteilbibliotheken erfolgt an den Infotheken.

 

Wie viele Medien darf ich gleichzeitig ausleihen?

Sie dürfen bis zu 50 Medien gleichzeitig ausleihen.

Zusätzlich können Sie bis zu 15 Medien in der Onleihe ausleihen.

 

Wie lange darf ich Medien ausleihen?

Alle Medien sind 4 Wochen entleihbar.

Ausnahme:

Spielfilme/Serien und Zeitschriften sind 2 Wochen entleihbar.

Medien aus der Onleihe (eMedien) können Sie, frei wählbar, bis zu 28 Tage entleihen.

 

Kostet das Ausleihen der Medien extra?

Nein.
Lediglich die Spiegel-Bestseller sind bei der Ausleihe und Verlängerung kostenpflichtig (€ 2,00)!

 

Sofern das gewünschte Medium nicht von anderen Bibliothekskund*innen vorgemerkt ist, können Sie die entliehenen Medien für folgende Zeiten verlängern:

Medientyp Leihfrist     Verlängerungsmöglichkeit
Spielfilme/Serien zwei Wochen     einmal
Zeitschriften zwei Wochen     dreimal
Tonies vier Wochen     einmal
alle weiteren Medien vier Wochen     dreimal


Aktuelle Spiegel-Bestseller sind bei der Verlängerung kostenpflichtig (€ 2,00)!

 

Die Medien können Sie vor Ort in der Bibliothek eigenständig verlängern oder bequem von zuhause aus.
Für letzteres gibt es 3 Möglichkeiten:

- Melden Sie sich oben über den Anmelden-Button an

- Schreiben Sie eine E-Mail an mahnstelle@muelheim-ruhr.de

- Ganz klassisch: Rufen Sie während der Öffnungszeiten an: 0208 / 455 4141

Medien, die momentan in der Stadtbibliothek im MedienHaus sowie in allen Schul- und Stadtteilbibliotheken entliehen sind, können Sie online oder vor Ort an den Katalogplätzen (OPAC) vormerken.
Oder Sie wenden sich für Vormerkungen gerne auch direkt persönlich an uns!

 

Eine Vormerkung kostet pro Medium € 1,00, den Sie bei Abholung des Mediums bezahlen.
Sobald der gewünschte Titel für Sie verfügbar ist, werden Sie -sofern Ihre E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt ist- per E-Mail benachrichtigt. Ansonsten geschieht dies telefonisch.
Das Medium steht dann 7 Tage zur Abholung für Sie bereit.

Ausgeliehene Medien können während der Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek im MedienHaus sowie in allen Schul- und Stadtteilbibliotheken abgegeben werden, unabhängig davon wo das Medium entliehen wurde.
Der Bibliotheksausweis wird für Rückgaben während der Öffnungszeit nicht benötigt.
Auch ist es möglich, einer anderen Person die Rückgabe Ihrer Medien zu gestatten.

 

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den Rückgabeautomaten im Foyer der Stadtbibliothek im MedienHaus nutzen.
Um die Tür zum Foyer zu öffnen, halten Sie bitte Ihren Bibliotheksausweis vor den Türöffner.
 

Bitte beachten Sie, dass Bilderbuchkino, Erzählkoffer, GeschichtensäckchenGesellschaftsspiele, Kamishibai, NotenSwitch-Spiele und Tonies nur während den Öffnungszeiten abgegeben werden können.

 

Um einen abgelaufenen Bibliotheksausweis zu verlängern, müssen Sie persönlich, unter Vorlage Ihres aktuellen Personalausweises, an einer der Infotheken vorstellig werden. Anschließend zahlen Sie das entsprechende Jahresentgelt und können unser Angebot weiter nutzen. 

⇒ Bitte beachten Sie, dass Sie in den Schul- und Stadtteilbibliotheken ausschließlich in bar zahlen können.

 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Jahresentgelt vor und nach Ablauf der Gültigkeit an uns zu überweisen, um einen ungültigen Bibliotheksausweis zu umgehen:

 

Ausweise von Kindern und Schülern unter 18 Jahren können ohne Beisein von einem Erziehungsberechtigten verlängert werden.

Melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns (persönlich oder telefonisch unter 0208 / 455 4141), damit wir den Bibliotheksausweis sperren können!
Bitte denken Sie daran, dass Ihnen durch einen eventuellen Missbrauch ein hoher Schaden entstehen kann.

Für die Freigabe eines gesperrten Ausweises oder das Ausstellen eines Ersatzausweises identifizieren Sie sich beim nächsten Bibliotheksbesuch mit einem Lichtbildausweis.

Die Ausstellung eines Ersatzausweises ist kostenpflichtig.
Für Personen über 18 Jahren beträgt er € 6,00.
Für Kinder bis 18 Jahren sind es € 4,00.

Informieren Sie uns bitte sofort über den Verlust eines Mediums, so können Sie Mahnentgelte verhindern.
Verlorene oder irreparabel beschädigte Medien müssen ersetzt werden.


Für weitere Informationen melden Sie sich am besten direkt per E-Mail bei Simone Gerdesmeier oder auch telefonisch unter 0208 / 455 4131.

Sie sind umgezogen, haben einen neuen Namen angenommen oder es haben sich aus einem anderen Grund Ihre Daten geändert?

Denken Sie bitte daran, Ihre Angaben unter Vorlage des aktuellen Personalausweises bei uns vor Ort abändern zu lassen oder senden Sie uns Ihre aktuellen Daten per E-Mail zu.

Ihr Passwort wird zum Einloggen in Ihr Bibliothekskonto wie auch für den Zugang zu unseren digitalen Angeboten (Onleihe, Filmfriend usw.) benötigt.

Voreingestellt ist stets das achtstellige Geburtsdatum des Karteninhabers, ohne Punkte (z.B.: 01011999).

Sollten Sie Ihr Passwort selbstständig geändert haben, müssen Sie dieses eingeben.

 

Wenn Sie Fehlermeldungen erhalten oder sich nicht mehr an Ihr selbst gewähltes Passwort erinnern können, melden Sie sich gerne bei uns (0208 / 455 4141 oder stadtbibliothek@muelheim-ruhr.de). Wir setzen das Passwort dann für Sie zurück. 

Die Stadtbibliothek im MedienHaus bietet je nach Kapazität der verfügbaren Plätze allen Interessierten Schüler*innen die Möglichkeit, in einem Schulpraktikum den Beruf der/des Fachangestellte*n für Medien- und Informationsdienste - Fachbereich Bibliothek - kennenzulernen.
Darüberhinaus bilden wir in diesem Beruf auch jährlich aus.

 

Weitere Infos über den Beruf der/des Fachangestellte*n für Medien- und Informationsdienste - Fachbereich Bibliothek - finden Sie u.a. hier.
Für Infos zum FSJ-Kultur geht's hier entlang.

 

Bezüglich weiterer Informationen und Fragen dürfen Sie sich auch gerne an die Bibliotheksleitung Claudia vom Felde wenden.

 

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Ihr Bibliotheksausweis gesperrt sein könnte:

 

Entgeltsperre:

Der Kreditrahmen für ausstehende Entgelte liegt bei € 4,99!
Beim Überschreiten dieses Limits wird der Bibliotheksausweis automatisch bis zum Ausgleich des ausstehenden Betrags gesperrt.
Entgelte für Internetnutzung, Kopien, Plastiktüten und Stoffbeutel sind ab diesem Zeitpunkt bar zu entrichten. 

 

Ausweisverlust:

Sie haben Ihren Ausweis in der Vergangenheit als verloren gemeldet, diesen Status aber nach dem Wiederfinden nicht geändert. 

 

Mahnsperre:

Sie haben noch Medien entliehen, welche die Leihfrist schon zu lange überschritten haben und bisher nicht auf unsere Mahnungen reagiert. 

 

Medienteil fehlt:

Ein Medium wurde unvollständig von Ihnen abgegeben.
In dem Fall haben Sie in den meisten Fällen bereits eine Nachricht von uns erhalten. 

 

Medienersatz:

Ein Medium wurde beschädigt abgegeben und muss von Ihnen ersetzt werden.
In diesem Fall haben Sie bereits eine Nachricht von uns erhalten.